BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 17a
Anmerkung
0) Aufgehoben durch LGBl 2017/117; gem § 68a Abs 10 in Kraft getreten mit .
Diese Bestimmung enthielt bis zum Bestimmungen über den Regionalvorstand. Diese Bestimmungen sind in das neue Landes- und Regionalentwicklungsgesetz übernommen worden.