BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 17 Geschäftsführung im Raumordnungsbeirat
Anmerkungen
0) § 17 (mit dem Titel „Regionalversammlung“) neugefasst durch LGBl 2011/111; gem § 68a Abs 2 in Kraft getreten mit . § 17 (mit dem Titel „Geschäftsführung im Raumordnungsbeirat“) neugefasst durch Nov 2017/117; gem § 68a Abs 10 in Kraft getreten mit .
1) Bis Ende 2017 war die Regionalversammlung Gegenstand dieses Paragrafen. Mit Schaffung des Landes- und Regionalentwicklungsgesetzes 2018 wurde die Bestimmung betreffend die Regionalversammlung (ebenso wie die des Regionalvorstandes) in dieses neue Gesetz verschoben.
§ 17 regelt seit die Geschäftsführung des Raumordnungsbeirates auf gesetzlicher Ebene. Bis dahin war die Geschäftsführung bloß durch die Geschäftsordnung des Raumordnungsbeirates geregelt, eine Verordnung der Landesregierung, deren gesetzliche Basis zweifelhaft war. Dieses Defizit ist nun beseitigt. Das Gesetz gibt in Abs 5 die maßgeblichen Anforderungen vor,
2) Für den Raumordnungsbeirat ist gesetzlich keine Vorsitzregelung vorgesehen, es ist also zumindest nicht geregelt, wer Vorsitzende/r sein soll bzw nach welchem Modus ein/eine solche/r zu bestellen ist. Dies, obwohl der/dem Vorsitzenden auf Grund von §...