BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 14 Verfahren zur Erlassung oder Änderung eines Entwicklungsprogramms
Zu § 14: AB Nov 2012 (EZ 211/7)
Die Anhörung betreffend Regionale Entwicklungsprogramme (§ 14 Abs 2) sowie die sogenannten „EZ-Einzelstandortverordnungen“ (§ 31 Abs 9) wird verwaltungsvereinfachend so neu geregelt, dass Institutionen, die im neuen Raumordnungsbeirat vertreten sind, ihre Stellungnahme im Weg dieses Gremiums abgeben können. Eine gesonderte Anhörung findet nur mehr für die nicht im Raumordnungsbeirat vertretenen Institutionen statt.
Zu § 14: RV 2021 (EZ 1793/1)
Zu Abs 3, 4a und 6
Die Aufnahme der §§ 5a bis 5d steht im Zusammenhang mit den ergänzenden Bestimmungen der SUP-RL, wonach bei Erforderlichkeit einer Umweltprüfung diese Bestimmungen angepasst an das jeweilige Verfahrensstadium von den Planungsbehörden zusätzlich anzuwenden sind. Bei Nichterforderlichkeit einer Umweltprüfung ist die Begründung hierfür zusammen mit dem Entwicklungsprogramm oder Flächenwidmungsplan bzw. mit dem örtlichen Entwicklungskonzept aufzulegen. Ergänzend sei angemerkt, dass § 5 nicht explizit angeführt wird, da der begleitende Umweltbericht von § 5a miterfasst ist.
Zu Abs 2 Z 8 und 9
Der Entfall der beiden Bestimmungen in...