BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 13 Regionale Entwicklungsprogramme
Anmerkungen
0) Einleitungssatz geändert durch Nov 2017/117; gem § 68a Abs 10 in Kraft getreten am .
1) Zu beachten ist, dass bereits in § 2 LEP 2009 sieben Regionen festgelegt sind (vgl Anm 5 bei § 12). Das Landes- und Regionalentwicklungsgesetz legt nun diese sieben Regionen – in gleichem räumlichen Umfang – wie folgt fest:
Liezen, bestehend aus dem politischen Bezirk Liezen,
Obersteiermark Ost, bestehend aus den politischen Bezirken Bruck-Mürzzuschlag und Leoben,
Obersteiermark West, bestehend aus den politischen Bezirken Murau und Murtal,
Oststeiermark, bestehend aus den politischen Bezirken Hartberg-Fürstenfeld und Weiz,
Südoststeiermark, bestehend aus dem politischen Bezirk Südoststeiermark,
Südweststeiermark, bestehend aus den politischen Bezirken Deutschlandsberg und Leibnitz und
Steirischer Zentralraum, bestehend aus der Stadt Graz und den politischen Bezirken Graz-Umgebung und Voitsberg.
2) Für alle Planungsregion wurden Entwicklungsprogramme erlassen: Planungsregion Liezen LGBl 2016/91; Planungsregion Obersteiermark Ost LGBl 2016/89; Planungsregion Obersteiermark West LGBl 2016/90; Planungsregion Oststeiermark LGBl 2016/86; Planungsregion Steirischer Zentr...