BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 11 Entwicklungsprogramme
Zu § 11 AA 2022 (EZ 165/19)
Es erfolgt eine thematische Aufzählung von möglichen Inhalten von Sachprogrammen (Abs. 4 Z 2).
In Abs. 10 wird eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für ein Sachprogramm Erneuerbare Energie geschaffen. Die wesentlichen Inhalte eines Entwicklungsprogrammes zum Sachbereich erneuerbare Energie sind Festlegungen von Vorrangzonen sowie Kriterienfestlegungen für Ausschlusszonen und Eignungsbereiche, wobei die für die Lebensmittelproduktion wertvollsten Böden nur dann in Anspruch genommen werden sollen, wenn dies unumgänglich ist.
Zu § 11 Abs 11: IA 2023 (EZ 3198/1)
Die letzten Jahre zeigen ein immer häufigeres Auftreten von Wetterextremen und stärker werdende Naturgewalten, was insbesondere zu wiederkehrend erheblichen Schäden an Gebäuden führt. Um dem entgegenzuwirken, ist ein Schutz des Siedlungsraumes vor nachteiligen Umwelteinflüssen durch lenkende Maßnahmen unerlässlich. Die Entwicklung der Siedlungsstruktur soll durch entsprechende Standortwahl zu einer Vermeidung von Gefährdungen durch Naturgewalten und Umweltschäden beitragen (vgl. § 3 Abs. 2 Z 2 lit. j). Die unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten machen eine Differenzierung ...