BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 5d Öffentliche Bekanntgabe der Entscheidung
Zu § 5d: RV 2021 (EZ 1793/1)
Mit § 5d wird Art. 9 der SUP-RL und Art. 15 Abs. 5 der Seveso III–RL umgesetzt.
Um auch jenen Vorhalten der Kommission zu entgegnen, die eine Nichtumsetzung des Art. 15 Abs. 5 Seveso III–RL betreffen, wird – wie bereits dargelegt – die verpflichtende Umweltprüfung bei der Erstellung und Änderung von Plänen und Programmen (Entwicklungsprogramme, örtliche Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne) gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 StROG 2010 auf Seveso Betriebe ausgedehnt. Dazu wird in § 4 Abs. 1a auch klargestellt, dass bei der Flächenwidmung als Industriegebiet 2 zur Errichtung und wesentlichen Änderung von Seveso-Betrieben jedenfalls erhebliche Umweltauswirkungen voraussichtlich zu erwarten sind und die Widmung bzw. Widmungsänderung einer verpflichtenden Umweltprüfung zu unterziehen ist. Demnach hat die Behörde im Zusammenhang mit der Umweltprüfung in einer zusammenfassenden Erklärung darzulegen, wie Umwelterwägungen in den Plan oder das Programm einbezogen wurden, wie der erstellte Umweltbericht nach § 5 und die abgegebenen Stellungnahmen nach § 5a einschließlich der Ergebnisse allfälliger grenzüberschreitender Konsultationen nach § 5b bei ...