BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 5c Entscheidungsfindung
Zu § 5b: RV 2021 (EZ 1793/1)
Mit § 5c wird Art. 8 der SUP-RL umgesetzt. Demnach sind der Umweltbericht und die abgegebenen Stellungnahmen sowie die Ergebnisse allfälliger grenzüberschreitender Konsultationen in die Entscheidungsfindung miteinzubeziehen und entsprechende Abwägungen zu treffen.
Anmerkung
0) Eingefügt mit LGBl 2022/15; gem § 68a Abs 12 in Kraft getreten mit .