BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 5 Umweltbericht
Zu § 5: RV 2021 (EZ 1793/1)
Die Ergänzungen in Abs. 2 bis 4 entsprechen Art. 5 Abs. 2 bis 4 der SUP-RL. Zur Festlegung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen sind die öffentlichen Umweltstellen schon während der Ausarbeitung des Plans oder Programms und noch vor der Auflage zu konsultieren. Dazu ist rechtzeitig ein Entwurf des Umweltberichts vorzulegen.
Anmerkungen
0) Absatzbezeichnung (1), Abs 2, 3 und 4 eingefügt durch Nov 2022/15; gem § 68a Abs 12 in Kraft getreten am .
1) Der Umweltbericht hat unter Bedachtnahme auf Anhang I der SUP-RL jene Angaben zu enthalten, die vernünftigerweise verlangt werden können, und berücksichtigt dabei den gegenwärtigen Wissensstand u aktuelle Prüfungsmethoden, Inhalt u Detaillierungsgrad des Plans, dessen Stellung im Entscheidungsprozess sowie das Ausmaß, in dem bestimmte Aspekte zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen auf den unterschiedlichen Ebenen dieses Prozesses am besten geprüft werden können. Dazu können alle verfügbaren relevanten Informationen über die Umweltauswirkungen der Entwicklungsprogramme usw herangezogen werden, die auf anderen Ebenen gesammelt wurden. Alternat...