BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 4 Umweltprüfung, ,
Zu § 4: RV 2021 (EZ 1793/1)
Die SUP-RL fordert die Prüfung der Umweltauswirkungen einer breiten Palette von Plänen und Programmen, so dass diese bei der Entwicklung der Pläne und Programme und vor deren Erlassung bereits berücksichtigt werden können. Um sicherzustellen, dass Umwelterwägungen von Anfang an kontinuierlich im Planungsprozess einbezogen werden, ist der Planungs- und der strategische Umweltprüfungsprozess gemeinsam und vollständig integriert durchzuführen. Zu prüfen sind erhebliche Umweltauswirkungen, indem unterschiedliche Plan-Alternativen bzw. Optionen zur Ausgestaltung von Alternativen identifiziert und miteinander verglichen werden.
Die SUP-RL wurde bereits bisher in den vom Geltungsbereich dieser Richtlinie betroffenen Landesgesetzen, unter anderem auch dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz teilweise integriert (§ 5). Dabei wurden jedoch einzelne Schritte des SUP-Prozesses, wie die Durchführung von grenzüberschreitenden Konsultationen, die Berücksichtigung der Ergebnisse des Umweltberichts und der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Entscheidungsfindung, die Bekanntgabe und Begründung der Entscheidung, die Erstellung einer zusammenfassen...