BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 3 Raumordnungsgrundsätze
Zu § 3 Abs 2 Z 2: AB 2017 (EZ 1645/4)
Mit der Einfügung der lit. k wird Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2012/18/EU im Rahmen der Raumordnungsziele umgesetzt.
Zu § 3 Abs 2: AA 2022 (EZ 165/19)
Die Raumordnungsziele, die bei der Entwicklung der Siedlungsstruktur (Abs. 2 Z 2) abzuwägen sind, sollen ergänzt werden:
Neues Ziel der Sicherstellung der Flächen für leistbares Wohnen.
Im Zusammenhang mit dem Ziel des Flächenrecycling und der Wiedernutzbarmachung von Konversionsflächen durch die Bezugnahme auf gewerbliche Nutzungen und Energieerzeugungsanlagen.
Hier soll es vor allem darum gehen, dass flächenhafte Energieerzeugungsanlagen (wie insbesondere PV-Freiflächenanlagen) vorrangig auf bereits „vorbelasteten“ Flächen geplant werden sollen.
Ergänzung des Zieles Berücksichtigung von Klimaschutzzielen durch die Ergänzung um Maßnahmen und die Bezugnahme auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Anpassung an den Klimawandel. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Maßnahmen des Aktionsplanes der Klima- und Energiestrategie 2030 Bedacht zu nehmen.
Überdies soll das Raumordnungsziel des Schutzes erhaltenswerter Kulturgüter (Abs. 2 Z 5) ergänzt werden um ...