BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 2 Begriffsbestimmungen
Zu § 2 Z 19: AB 2015 (EZ 440/5)
Diese Novellierung der Begriffsbestimmungen ist durch die mittlerweile erfolgte Änderung des § 38a Abs. 1 Stmk. Gemeindeordnung erforderlich, mit der die Anzahl der Mitgliedergemeinden einer Kleinregion von drei (so noch im ROG) auf zwei gesenkt worden ist. Um künftige Definitionsunterschiede zu vermeiden, wird in dieser Bestimmung auf die Definition der Kleinregion in der Gemeindeordnung hingewiesen.
Zu § 2: AB 2017 (EZ 1645/4)
Zu Abs 1 Z 1:
Der Begriff „angemessener Sicherheitsabstand“ wird terminologisch an die Richtlinie 2012/18/EU angepasst. Der Begriff selbst findet sich in den Begriffsbestimmungen der Richtlinie nicht, dieser wird jedoch im umzusetzenden Artikel 13 verwendet. Im Hinblick darauf ist eine Begriffsbestimmung aufzunehmen.
Zu Abs. 1 Z 30b und Z 34; § 6 Abs. 2, § 30 Abs. 6 Z 2:
Im § 2 Abs. 1 Z. 30b erfolgt eine Definition des Begriffes „Seveso-Betrieb“. Es ist daher nicht mehr erforderlich in den einzelnen Bestimmungen mit Seveso Bezug jeweils auf den Anwendungsbereich der Richtlinie 2012/18/EU zu verweisen. Außerdem ist dadurch die leichtere Lesbarkeit des Gesetzestextes gewährleistet.
Zu § 2: AB 2019 (EZ 223/12)
Zu Abs. 1 Z 4 und 6: