Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3332-9

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BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht (6. Auflage)

S. 8092.1.1 OIB-RichtlinienDie aktuelle Fassung der OIB-Richtlinien vom Mai 2023 wurde noch nicht in die Bautechnikverordnung aufgenommen und ist daher noch nicht rechtskräftig.

OIB-Richtlinie 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

S. 807OIB-Richtlinie 2: Brandschutz

FAQ zu Punkt: 3.1.1

Frage:

Wie ist die maximale Längsausdehnung von 60 m eines Brandabschnittes bei komplexeren Grundrissen (z.B. L- und U-förmige Grundrisse, gekrümmte Baukörper) zu beurteilen?

Antwort:

Die Anforderung wird erfüllt, wenn der Grundriss des betrachteten Brandabschnittes in ein Quadrat mit 60 m Seitenlänge eingeschrieben werden kann.

FAQ zu Punkt: Tabelle 1 b, Punkt 5

Frage:

Was ist bei Balkonplatten unter „vollflächig“ zu verstehen?

Antwort:

Öffnungen und Fugen sind nur soweit konstruktiv erforderlich und in einem so geringen Ausmaß zulässig, dass ein Flammendurchschlag wirksam eingeschränkt wird.

S. 839OIB-Richtlinie 2.1: Brandschutz bei Betriebsbauten

S. 852OIB-Richtlinie 2.2: Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks

S. 861OIB-Richtlinie 2.3: Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m

S. 872OIB-Richtlinie 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

FAQ zu Punkt 8.2.1

Frage:

Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Referenzwert von 300 Bq/m3 für die Aktivitätskonzentration von Radon in der Luft im Jahresmittel gem. Radonschutzverordnung – RnV (verfügbar unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_470/BGBLA_2020_II_470.pdfsig) einzuhalten?

Antwort:

Die neue Radonschutzverordnung – RnV kennt drei Einstufungen von Gebieten (Gebiete ohne Zuordn...

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