BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 119s Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 91/2021
EB zur Nov LGBl 2021/91
Zu § 119s: Die Übergangsbestimmung in Abs. 1 wird aufgenommen, da mit der Novelle zusätzliche, teils aufwändige Bestimmungen und Anforderungen festgelegt werden. Daher sollen die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle anhängigen Verfahren nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende geführt werden.
Weiters wird in Abs. 2 Z 1 zur Gewährleistung, dass die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Novelle bestehenden Gebäude nach § 80f Abs. 1 oder Abs. 2 die Vorgaben des § 80f bis zum erfüllen, eine entsprechende Übergangsbestimmung normiert. Dasselbe muss nach Abs. 2 Z 2 auch für Gebäude nach § 80f Abs. 1 oder Abs. 2 gelten, für die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. […] rechtskräftige Baubewilligungen erteilt, die jedoch noch nicht konsumiert wurden. Diese haben ebenfalls die Vorgaben des § 80f bis zum zu erfüllen.
Mit Abs. 3 wird Art. 8 Abs. 3 der EPBD-RL sowie die Maßnahme-Nr. 2.2 (Errichtung von Ladepunkten bei großen Abstellanlagen) des Maßnahmenplans der Landesstrategie Elektromobilität 2030 umgesetzt. Demnach ist bei Gebäuden im Sinn des § 89 Abs...