zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3332-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 119m Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 29/2014

EB zur Nov LGBl 2014/29

Zu § 119m: Der Abs. 2 bezieht sich auf die Bestimmung des § 38 (Fertigstellungsanzeige – Benützungsbewilligung) dahingehend, dass bzgl. der zulässigen Benützung der baulichen Anlage die mit dieser Novelle geänderte Rechtslage berücksichtigt werden soll. Wenn daherz. B.nach der Rechtslage vor dieser Novelle ein erforderlicher Notkamin bewilligt wurde, der jedoch aufgrund der zwischenzeitig geänderten Rechtslage (siehe Novellierungspunkt 26) nicht mehr gefordert wird und daher nicht errichtet wurde, soll trotz dieser Abweichung vom baubehördlichen Konsens der Benützungskonsens gewährleistet werden.

Anmerkungen

1) Die Nov LGBl 2014/29 trat mit in Kraft. Ein Bewilligungsverfahren ist zu diesem Zeitpunkt dann anhängig, wenn dessen zugrunde liegender Antrag (s § 13 Abs 1 AVG) vor dem bei der Baubehörde eingebracht wurde (also ihr tatsächlich zugekommen ist) und bis zum nicht rechtskräftig darüber entschieden wurde. Andere Verfahren sind zu diesem Zeitpunkt anhängig, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Akt über sie geführt wird.

2) Also dem BauG idF LGBl 2013/89.

3) Damit hat der Gesetzgeber eine eigene Regelung für vom Konsens ab...

Daten werden geladen...