BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 7 Orientierungsbezeichnungen und Straßenbeleuchtung
Zu § 7: EB
In Ergänzung zur seinerzeitigen Regelung in der Stmk BO 1968 bezüglich Orientierungsbezeichnungen wurde auch die Anbringung von Straßenbeleuchtungskörpern im Bereich von privaten Bauplätzen oder an privaten baulichen Anlagen geregelt.
Nov LGBl 2014/29
Zu § 7 Abs. 5 und 6:
Zur Türnummernregelung: Im Zusammenhang mit dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), das über eine Web-Applikation von den Gemeinden direkt befüllt wird und eine bedeutende Rolle bei Registerzählungen spielt, hat sich herausgestellt, dass es für die Amtliche Statistik nicht nur notwendig ist, einzelne Gebäude eindeutig identifizieren zu können (über das Merkmal Adresse), vielmehr müssen die Bewohner auch auf Ebene der Nutzungseinheiten (= Wohnungen) zuordenbar sein, was durch die Vergabe eindeutiger Türnummern sichergestellt werden kann. Dies ist im Projekt umzusetzen. Die Regelung gilt für zukünftige Baubewilligungs- oder Anzeigeverfahren, insbesondere bei Neubauten.
Anmerkungen
1) Durch die Formulierung des G ist nicht klargestellt, ob hier die Duldungsverpflichtung auch von der Baubehörde durchgesetzt werden kann oder die Anrufung des zuständigen Gericht...