BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 97 Baumaßnahmen an Altbauten
EB zur Nov LGBl 2011/13
Zu § 97: Übernahme der Bestimmungen des bisherigen § 115 mit Klarstellung, dass die Erfüllung der Voraussetzungen von der Antragstellerin/dem Antragsteller nachzuweisen ist.
EB zur Nov LGBl 2020/11
Zu §§ 96 bis 98, 118: Anpassungen aufgrund der Neuregelung des § 19 und der Streichung des anzeigepflichtigen Verfahrens.
Anmerkungen
1) § 97 wurde durch die Nov LGBl 2011/13 neu gefasst.
2) S § 4 Z 29.
3) S § 2.
4) S §§ 19 u 20.
5) Der Bauwerber/die Bauwerberin hat einen Rechtsanspruch auf Erleichterung gegenüber den Vorschriften des I. Teiles dieses Hauptstückes, s Anm 10, 11 u 12.
6) S § 99.
7) S § 4 Z 5 u OIB-Richtlinie – Begriffsbestimmungen, Ausgabe: April 2019, s Gesamtverzeichnis.
8) S § 4 Z 64.
9) S § 4 Z 58.
10) Die möglichen Erleichterungen sind dann zu gewähren, wenn die beantragten Erleichterungen insbesondere unbedenklich gegenüber den Anforderungen sind, die sich aus den OIB-Richtlinien 1, 2, 2.1, 2.2, 3 und 4 idF 2019 ergeben. Dies ist jedenfalls immer aus fachtechnischer Sicht von der Behörde zu prüfen. S Anm 11 u 12.
11) Bei der Beurteilung der Unbedenklichkeit iSd Anm 6, ist auch der Immissionsschutz aus Sicht des Nachbarschutze...