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Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3332-9

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Dokumentvorschau
Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 92b Gebäudeinterne Infrastrukturen für die elektronische Kommunikation

EB zur Nov LGBl 2016/117

Mit dieser vorgesehenen und neu einzuführenden Bestimmung des § 92b des Steiermärkischen Baugesetzes wird Artikel 8 der Richtlinie 2014/61/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation, ABl. L 155 vom , S. 1, in das Landesrecht Steiermark umgesetzt.

Der Artikel 8 und die aus Artikel 2 der EU-Richtlinie entnommenen Begriffsbestimmungen (mit Ausnahme jener des „Netzabschlusspunktes“, der dem Telekommunikationsgesetz (§ 3 Z. 13) entnommen wurde) lauten wie folgt:

Artikel 8

Gebäudeinterne physische Infrastrukturen

(1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle am Standort des Endnutzers errichteten Neubauten, einschließlich zugehöriger Komponenten, die im gemeinsamen Eigentum stehen und für die nach dem eine Baugenehmigung beantragt worden ist, mit hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen bis zu den Netzabschlusspunkten ausgestattet werden. Dieselbe Verpflichtung gilt für umfangreiche Renovierunge...

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