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Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3332-9

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Dokumentvorschau
Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 91 Garagen für flüssiggasbetriebene Fahrzeuge

EB zur Nov LGBl 2011/13

Zu § 91: Übernahme der Bestimmung des bisherigen § 85 Abs 2.

Die bislang mit § 85 Abs 1 für Garagen, die zum Abstellen flüssiggasbetriebener Fahrzeuge bestimmt sind, festgelegten besonderen Anforderungen werden künftighin durch die Verordnung gem § 82 geregelt. Das Verbot des Einfahrens derartiger Fahrzeuge in hiefür nicht geeignete Garagen sowie die Verpflichtung zur Kennzeichnung solcher Garagen wird durch die gegenständliche Bestimmung auf gesetzlicher Ebene ausgesprochen.

Anmerkungen

1) Der § 91 wurde durch die Nov LGBl 2011/13 neu gefasst u entspricht inhaltlich dem § 85 Abs 2 u 3 idF LGBl 1995/95.

2) S Anm 2 zu § 90.

3) Für neu zu errichtende Garagen für flüssiggasbetriebene Fahrzeuge ist neben den brandschutztechnischen Anforderungen auch Pkt 8 der OIB-Richtlinie 2.2 – Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks, Ausgabe: April 2019 sowie die Bestimmungen der OIB-Richtlinie 3 – Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Ausgabe: April 2019 u die OIB-Richtlinie 4 – Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit; Ausgabe: April 2019 einzuhalten, s Gesamtübersicht.

4) S Anm 3.

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