BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 90 Wiederkehrende Prüfungen
EB zur Nov LGBl 2011/13
Übernahme des bisherigen § 87.
Anmerkungen
1) Der § 90 wurde durch die Nov LGBl 2011/13 neu kundgemacht, aber inhaltlich beibehalten.
2) S § 4 Z 28 u OIB-Richtlinie – Begriffsbestimmungen, Ausgabe: April 2019, s Gesamtübersicht.
3) S § 2.
4) Eine Strafbarkeit sieht § 118 Abs 2 Z 10 vor.