BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 88 Anforderungen
EB zur Nov LGBl 2011/13
Wortidente Übernahme der Bestimmung des bisherigen § 65 Abs. 1, 3. Satz.
EB zur Nov LGBl 2020/11
Keine EB veröffentlicht.
Anmerkungen
1) Der IV. Abschnitt wurde durch die Nov LGBl 2011/13 neu strukturiert.
2) Der Inhalt des § 88 wurde iZm der Neuregelung der Veränderung des natürlichen Geländes mit der Nov LGBl 2003/78 in das Stmk BauG aufgenommen. S EB zu den §§ 19 u 20 zur Nov 2003. Auf die Einhaltung dieser Bestimmung besitzt der Nachbar einen Rechtsanspruch (§ 26 Abs 1 Z 5).
3) S § 20 Z 3; die Änderung der Abflussverhältnisse muss also durch eine Geländeveränderung verursacht sein.
4) Die Bestimmung bezieht sich nur auf Abflussverhältnisse von Ab- und Niederschlagswasser, mithin auf Oberflächenwasser, nicht jedoch auf Grundwasserverhältnisse. Dies geht zum einen aus der Rsp des VwGH zu § 65 Abs 1 BauG idF vor der Nov LGBl 2011/13 (), dessen dritter Satz mit der Nov LGBl 2011/13 wortident übernommen wurde und nun – seit der Nov LGBl 2020/11 um den überflüssig gewordenen Verweis auf § 19 BauG erleichtert – den § 88 BauG bildet, zum anderen aus der Kompetenzrechtslage hervor. Grundwasser fällt in die Zuständigkeit ...