Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3332-9

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Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 86 Sammelgruben und Grubenbuch,

Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

EB zur Nov LGBl 2011/13

Die in den Abs. 1 bis 3 dieses Paragraphen festgelegten Bestimmungen entsprechen jenen des bisherigen § 65 Abs. 2 bis 4. Die Forderungen der ersten beiden Sätze des bisherigen Abs. 4 werden künftighin im Rahmen der Verordnung gemäß § 82 geregelt.

In diesem Zusammenhang sind auch die zielorientiert formulierten Anforderungen des § 57 zu beachten.

EB zur Nov LGBl 2021/45

Zu § 86 Abs. 1: Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung der Abwässer wird normiert, dass ein Befugter zusätzlich zur Bestätigung der ordnungsgemäßen Verbringung der Abwässer eine fachliche Kontrolle des Grubenbuches vorzunehmen hat. Dadurch kann auch festgestellt werden, ob die Sammelgrube dicht ist. Die Bestätigung des Befugten ist der Baubehörde unaufgefordert einmal jährlich vorzulegen.

Anmerkungen

1) Der III. Abschnitt wurde durch die Nov LGBl 2011/13 neu strukturiert.

2) Der § 86 wurde durch die Nov LGBl 2011/13 neu gefasst u ist als Ergänzung zu § 57 zu sehen.

3) S § 57 u Pkt 3.2 der OIB-Richtlinie 3 – Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Ausgabe: April 2019, s Gesamtübersicht.

4) Wesentlich ist, dass, wie im Abs 1 Satz 1 festgelegt wird, die einw...

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