BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 81a Unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise
EB zur Nov LGBl 2015/34
Diese Novellierung dient der Kontrolle von ausgestellten Energieausweisen und Verfolgung statistischer sowie energiepolitischer Ziele. Damit werden die Art. 17 und 18 der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2010/31/EU in steiermärkisches Landesrecht umgesetzt.
Die behördliche Kontrolle der Energieausweise obliegt grundsätzlich der Steiermärkischen Landesregierung (Abs. 1 Satz 1). Allerdings lässt es der Art. 18 Abs. 2 der RL zu, dass die Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten für die Einrichtung der unabhängigen Kontrollsysteme delegieren können. Von dieser Ermächtigung soll im Land Steiermark – zumindest teilweise – insofern Gebrauch gemacht werden, als die Energie Agentur Steiermark GmbH (vormals Landesenergieverein) die zentrale Landesdatenbank (weiterhin) betreiben soll und die faktische Kontrolle der Energieausweise übernehmen soll. Hierfür liegt auch ein einstimmiger Regierungsbeschluss vom vor (Regierungssitzung Nr. 143.).
Wenn im Einzelfall behördliche Maßnahmen im Sinn des neuen § 81a Abs. 4 zweiter und dritter Satz erforderlich sind, werden diese von der dafür zuständigen Abteilu...