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Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

6. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3332-9

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Dokumentvorschau
Schwarzbeck/Freiberger/Scharfe - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 80f Installation von Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung,

EB zur Nov LGBl 2021/91

Mit § 80f Abs. 1 und Abs. 3 wird Art. 14 Abs. 4 und mit § 80f Abs. 2 und Abs. 3 wird Art. 15 Abs. 4 der EPBD-RL umgesetzt.

Gemäß § 80f Abs. 1 und 2 sind neue Nicht-Wohngebäude (diese sind durch die Aufnahme des § 89 Abs. 3 Z 2 bis 11 näher spezifiziert) mit einer Heizungsanlage oder einer kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlage bzw. mit einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 290 kW mit Systemen für die Gebäudeautomatisierung und steuerung auszurüsten. Was „Systeme für die Gebäudeautomatisierung und steuerung“ sind, ist in § 4 Z 57a definiert.

Die Verpflichtung zur Ausrüstung gilt nur, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zweckmäßig ist. Eine Wirtschaftlichkeitsabschätzung kann auf Basis eines Gesamtkostenvergleichs nach der Kapitalwertmethode mit einem Betrachtungszeitraum von 10 Jahren vorgenommen werden. Als Richtwert für den Gebäudeautomationsaufwand im Neubau kann ein Prozentsatz von 1 bis 1,5 der Gebäudeerstellungskosten angegeben werden. Demgegenüber steht eine erwartbare Energieeinsparung je...

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