BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 80d Gebäudetechnische Systeme,
EB zur Nov LGBl 2021/91
Mit § 80d Abs. 1 wird Art. 8 Abs. 1 Unterabsatz 1 und 2 der EPBD-RL umgesetzt. Nach den Begriffsbestimmungen des Art. 2 Z 3 der RL 2010/31/EU wurde unter „gebäudetechnische Systeme“ die technische Ausrüstung für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung, Beleuchtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder für eine Kombination derselben verstanden.
Mit der EPBD-RL wurde die Begriffsbestimmung aktualisiert und erweitert. Dabei wurden für manche Systeme der Wortlaut präzisiert und weitere Systeme, deren Effizienz zu optimieren ist, wie die „technische Ausrüstung für Gebäudeautomatisierung und -steuerung“ und die „technische Ausrüstung für Elektrizitätserzeugung am Gebäudestandort“ sowie die „technische Ausrüstung für Systeme, die Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen“ hinzugefügt.
Entsprechend der EPBD-RL sind die Begriffe „gebäudetechnische Systeme“ in § 4 Z 31b und die „Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung“ in § 4 Z 57a definiert. Der Begriff der „Systeme zur Elektrizitätserzeugung am Gebäudestandort“ ist zwar in den Begriffsbestimmungen des Art. 2 der EPBD-RL nicht enthalten, jedoch verweisen die Empfehl...