BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht
6. Aufl. 2023
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§ 80a Niedrigstenergiegebäude,
EB zur Nov LGBl 2015/34
Mit dieser Regelung in Verbindung mit der Inkrafttretensbestimmung des § 120a Abs. 18 zweiter Satz wird Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2010/31/EU in das Steiermärkische Landesrecht umgesetzt. Zu beachten ist, dass die Abs. 1 und 2 generell erst mit , für Gebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, mit in Kraft treten.
Unter Abs. 1 fallen insbesondere folgende Neubauten von konditionierten Gebäuden: Wohngebäude, Bürogebäude, Kindergarten und Pflichtschulen, Höhere Schulen und Hochschulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Pensionen, Hotels, Gaststätten, Veranstaltungsstätten, Sportstätten, Verkaufsstätten und Hallenbäder. Zum Begriff „konditioniertes Gebäude“ siehe die OIB-Richtlinie „Begriffsbestimmungen“, Stand März 2015.
Die Ausnahmebestimmung des Abs. 2 entspricht den Ausnahmebestimmungen der Punkte 1.2.2 und 1.2.3 der OIB-Richtlinie 6 betreffend Energieeinsparung und Wärmeschutz, Ausgabe Oktober 2011, die mit der Stmk. Bautechnikverordnung 2012, LGBl. Nr. 120/2012, verbindlich erklärt wurde und die jene Gebäude aufzählt, für die (auch) ein Energi...