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Die einstweilige Verfügung nach § 382b EO - effektiver Rechtsschutz gegen Gewalt in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
Rechtfertigungsverfahren kann zu paradoxen Ergebnissen führen
Eine einstweilige Verfügung (EV) nach § 382b EO soll zum effektiven Schutz vor Gewalt in der Familie beitragen. Ob die mit dem Gewaltschutzgesetz 1996 (GeSchG) eingeführte Ausdehnung des Schutzes vor Gewalt in der Familie auf Lebensgefährten in nichtehelicher Partnerschaft greift, ist angesichts auftretender Problemfälle in der Praxis zu hinterfragen.
I. Ausgangsfall
Die gefährdete Partei (ASt) und der Gegner der gefährdeten Partei (AG) leben seit ca zwei Jahren in einer Lebensgemeinschaft. Beide sind Mieter der gemeinsam bewohnten Wohnung. Während des Zusammenlebens kam es bereits mehrfach zu Auseinandersetzungen zwischen den Partnern, wobei der AG regelmäßig aggressives Verhalten zeigte. Im Zuge eines Streits eskalierte die Situation, und der bereits wegen Körperverletzung vorbestrafte AG wurde massiv gewalttätig. Von der Polizei wurde eine Wegweisung gem § 38a Abs 1 SPG ausgesprochen, und im Anschluss wurde bei Gericht eine EV nach § 382b EO für die Dauer von drei Monaten erwirkt. Kurz vor Ablauf der dreimonatigen Frist strebte die ASt die Verlängerung der Frist an, da sie bei Rückkehr des AG in die gemeins...