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iFamZ 3, Mai 2008, Seite 120

Wrongful Birth - Wrongful Conception: Die Diskussion geht in die Verlängerung

Anmerkung zu

Dagmar Hinghofer-Szalkay und Claudia Hirsch

Aufgrund dieser zum Jahresende ergangenen Entscheidung 5 Ob 148/07m (vgl dazu Matthias Neumayrs Zusammenfassung in diesem Heft = iFamZ 68/08) setzt sich die 2007 bereits lebhaft geführte Diskussion zu wrongful birth im Jahr 2008 fort. Der erkennende Senat hat den zu 5 Ob 165/05hvertretenen Standpunkt bestätigt, dass bei wrongful birth sowohl der Mehraufwand als auch der Basisunterhalt ersatzfähig sind. Dabei erkennt der OGH zutreffend, dass die schadenersatzrechtliche Auseinandersetzung mit der Geburt eines Kindes neben rein rechtlichen auch ethische und moralische Fragen aufwirft. Bei ethisch und weltanschaulich umstrittenen Fragen, zu denen der Gesetzgeber nicht besonders Stellung genommen hat, befürwortet er eine Entscheidung auf Basis der geltenden Rechtslage und rückt die Bedeutung einer schadenersatzrechtlichen Betrachtungsweise in den Vordergrund, wobei eine ausführliche Begründung der haftungsrechtlich relevanten Aspekte vorgenommen und eine in sich konsistente Lösung erzielt wird.

I. Schaden

Der OGH setzt sich eingehend mit dem Schadensbegriff in der österr Rechtsordnung auseinander und geht davon aus, dass gem § 1293 ABGB schon das Entstehen einer Verbindlichkeit und somit jede...

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