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iFamZ 3, Mai 2008, Seite 172

LESERBRIEFE

Menschenrechte als Organisationsproblem - zu iFamZ 2008,78

Ein dreifaches Hoch den Schöpfern des HeimAufG! Sprachlich fein komprimiert beschreiben die Autoren dieses Beitrags die Wirkungen des HeimAufG, wie ich sie selbst in bisher zehn bis 20 Gerichtsverfahren erleben konnte:

Die Veränderung des Blickwinkels bewirkt das Gesetz durch die Bewohnervertreter im Dialog mit den Leitern und Betreuungspersonen in den Heimen.

In den wenigen Fällen, die bei Gericht landen, ist eine offene und konstruktive Auseinandersetzung über die Pole Sicherheit und Freiheit möglich.

Nach Überwindung von persönlicher Betroffenheit oder Kränkung entwickelt sich Kreativität zugunsten der Bewohner, die den Pflegepersonen auch Freude macht!

Was will man mehr von einem Gesetz?

Dr. E. Claudia Prónay Vorsteherin des BG Neusiedl/See

Entscheidungsbesprechung , iFamZ 48/08

In der jüngsten iFamZ-Ausgabe 2/2008, 86, zitieren Sie die OGH-Entscheidung 3 Ob 154/07d. Dabei dürfte sich ein Fehler eingeschlichen haben, wenn es heißt, dass sich die Oppositionsklage nur auf Tatsachen stützen könne, die vor Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind. Das Gegenteil ist zutreffend.

Dr. Bruno Lindorfer

Richter des LG ...

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