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Titelvorschüsse auf vorläufigen Unterhalt trotz fehlender Rechtskraft der EV
iFamZ 62/08
Aufgrund einer EV über den vorläufigen Unterhalt können nicht nur Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 5 UVG, sondern auch Titelvorschüsse nach § 3 bzw § 4 Z 1 UVG gewährt werden. Die Gewährung von Titelvorschüssen nach § 3 bzw § 4 Z 1 UVG setzt nicht die Rechtskraft, sondern lediglich die Vollstreckbarkeit des Unterhaltstitels voraus. Die EV über den vorläufigen Unterhalt ist ab Zustellung vollstreckbar. Dass die EV im Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz noch nicht rechtskräftig ist, steht der Gewährung von Titelvorschüssen auf den vorläufigen Unterhalt deshalb nicht entgegen.