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SWK 25, 25. August 1996, Seite 075

Stempelgebühren: Bemessung

Für die Bemessung derStempelgebühr ist der Inhalt der Schrift maßgebend - (§ 14 TP 6 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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