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SWK 25, 25. August 1996, Seite R 75

GrESt bei Einbringungen

Bei Einbringung von Liegenschaften in eine neu zu gründende Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist dieGrunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung zu berechnen - (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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