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SWK 25, 25. August 1996, Seite E 26

Werbungskosten

Werbungskosten (§ 16 EStG)

Aufwendungen für die Miete der Wohnung am Beschäftigungsort können dann nicht als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden, wenn der Vater des Steuerpflichtigen der Mieter ist und die Miete auch vom Vater bezahlt wird. (BFH , VI R 103/95 in BB 1996, 1308)

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