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Unfallschaden auf Umweg
Unfallschaden auf Umweg (§ 16 EStG)
Aufwendungen für die Beseitigung eines Unfallschadens an einem PKW sind keine Werbungskosten, wenn sich der Unfall auf einer Umwegfahrt der berufstätigen Mutter eines Kleinkindes zum Hort unmittelbar vor Arbeitsbeginn ereignet hat. Den der Umweg über den Hort war ausschließlich privat veranlaßt. Dies gilt auch in dem Fall, in dem Eltern ihren Beruf ohne Betreuung des Kindes gar nicht ausüben könnten. (BFH , VI R 94/95 in BB 1996, 1309)