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SWK 25, 25. August 1996, Seite 025

Schätzung ohne Buchführungspflicht

Schätzung ohne Buchführungspflicht (§ 4 Abs. 3 EStG)

Entwendet ein Angestellter laufend Waren aus dem Betrieb, um sie später zu verkaufen, so kann der Gewinn mangels einer Buchführungsverpflichtung und entsprechenden Aufzeichnungen durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelt werden. (RME 47 in ÖStZ 1996, 47)

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