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Betrieblich veranlaßte Stifterzuwendungen vor und nach dem StruktAnpG 1996
(BMF) - Soweit Rechtsfragen des Stiftungssteuerrechtes angesprochen sind, teilt das Bundesministerium für Finanzen die Auffassung, wonach Stifterzuwendungen vor dem Jahre 1996 unter den Betriebsausgabentatbestand des § 4 Abs. 4 EStG fallen konnten, wenn der Zweck der Privatstiftung ein ausschließlich betrieblicher war bzw. ist, und daß eine Aktivierung der Zuwendungen beim Stifter in Betracht kommen konnte, wenn mit ihnen ein Wirtschaftsgut geschaffen wurde. Die gesetzliche Verankerung des Betriebsausgabentatbestandes in § 4 Abs. 11 EStG mit dem StruktAnpG 1996 hat dem Grunde nach die bis 1995 geltende Verwaltungsübung bestätigt, formal aber eine ab 1996 geltende Vorschrift gebracht. Das Bundesministerium für Finanzen vertritt allerdings zur neuen Rechtslage die Auffassung, daß der Text des Abs. 11 zu keiner anderen Interpretation führt als vor 1996. Es ist daher auch ab 1996 zu prüfen, ob die Zuwendung zu einer sofort wirksamen Betriebsausgabe führt oder ganz oder zum Teil zu aktivieren ist, weil ein Wirtschaftsgut geschaffen wird. Aus der Behandlung von Stifterzuwendungen als sofort abzugsfähige oder aktivierte Zuwendungen vor 1996 kann sich daher ab 1996 keine Änderung bzw. steuerliche Schlechterstellung erge...