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SWK 25, 25. August 1996, Seite 025

Nutzungsdauer von Ladeneinbauten

Nutzungsdauer von Ladeneinbauten (§ 7 EStG)

Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen und Gaststätteneinbauten etc. ist nach einem Erlaß des FinMin Niedersachsen bei Anschaffungen nach dem eine Nutzungsdauer von sieben Jahren anzusetzen. Bei Anschaffungen vor dem ist eine Nutzungsdauer zwischen fünf und zehn Jahren nicht zu beanstanden. (Erlaß in BB 1996, 1553)

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