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SWK 25, 25. August 1996, Seite R 80

Bauordnung OÖ

Ein Beitrag zu den Kosten derHerstellung einer Fahrbahn anläßlich einer Bauplatzbewilligung kann nicht vorgeschrieben werden, wenn der Tragkörper der Straße schon vor Durchführung der Baumaßnahmen vorhanden ist - (§ 20 Abs. Oö. BauO), (Abweisung der Beschwerde der Stadt Wels)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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