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SWK 25, 25. August 1996, Seite 080

Bauordnung OÖ

Ein Beitrag zu den Kosten derHerstellung einer Fahrbahn anläßlich einer Bauplatzbewilligung kann nicht vorgeschrieben werden, wenn der Tragkörper der Straße schon vor Durchführung der Baumaßnahmen vorhanden ist - (§ 20 Abs. Oö. BauO), (Abweisung der Beschwerde der Stadt Wels)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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