Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahren: Wiederaufnahme
• BeiWiederaufnahme des Verfahrens hat die Behörde darzutun, aus welchen Gründen bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit der Vorrang eingeräumt wurde - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()