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SWK 25, 25. August 1996, Seite R 76

GmbH-Geschäftsführer: Finanzstrafe

Der Geschäftsführer einer GmbH kann wegenFinanzordnungswidrigkeit bestraft werden, wenn die Steuererklärungen der GmbH nicht eingereicht werden - (§ 51 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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