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Umsatzsteuererklärung: Nachsicht
• Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung gilt alsSelbstanzeige und ist auch dann strafbefreiend, wenn im anschließenden Ausgleichsverfahren die Umsatzsteuerschuld nur in der Höhe der Ausgleichsquote bezahlt wird - (§ 29 Abs. 1 FinStrG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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