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SWK 25, 25. August 1996, Seite 076

Abgabenschulden: Nachsicht

Die Finanzbehörde kann dieNachsicht von Abgabenschuldigkeiten trotz Unbilligkeit der Einhebung aus Zweckmäßigkeitserwägungen ablehnen, wenn der Abgabepflichtige die ihn obliegenden abgabenrechtlichen Pflichten vernachlässigt hat - (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

(, 93/15/0166)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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