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SWK 25, 25. August 1996, Seite 486

Steuerliche Behandlung der Anteilsinhaber bei einer ordentlichen Kapitalherabsetzung vor und nach dem StruktAnpG 1996

(BMF) - Was die Rechtsfrage der Wirkungen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung auf Gesellschafterebene anlangt, bestätigt das Bundesministerium für Finanzen die Auffassung, wonach es zunächst die Meinung vertreten hat, daß dem Herabsetzungsbetrag ein dem Herabsetzungsverhältnis entsprechender aliquoter Teil des Buchwertes oder der Anschaffungskosten gegenüberzustellen sei. Das Bundesministerium hält diese Auffassung für Zeiträume bis 1994 aufrecht. Ab 1994 hat das Bundesministerium die Kapitalherabsetzung als Equity-Fall beurteilt, d. h. daß der Rückzahlungsbetrag zu einer Verminderung des Buchwertes oder der Anschaffungskosten in gleicher Höhe führt. Dies entspricht der nunmehrigen Regelung des § 4 Abs. 12 i. V. m. § 15 Abs. 4 EStG mit der Maßgabe, daß ab 1996 keine Teilliquidation mehr vorliegt, sondern ein Veräußerungstatbestand, der nur bestimmt Beteiligte i. S. d. § 31 Abs. 1 EStG treffen kann. (

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