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SWK 25, 25. August 1996, Seite E 26

Schadenersatz für Luxus-PKW

Schadenersatz für Luxus-PKW (§ 20 Abs. 1, § 25)

Wird einem Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers für einen auf einer Dienstreise gestohlenen Luxus-PKW ein Schadenersatz von 600.000 S geleistet, stellt dieser Betrag zur Gänze Einnahmen dar, da im § 25 EStG keine betragsmäßige Beschränkung enthalten ist. Dies gilt, obwohl die Werbungskosten betraglich beschränkt nur von 467.000 S ausgehend abgesetzt werden können. (RME 46 in ÖStZ 1996, 337)

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