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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 278

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Ablehnung wegen Befangenheit
1
II.
Ablehnung wegen Wettbewerbsgefährdung
12
III.
Anwendungsbereich
23

Vorspann

I. Ablehnung wegen Befangenheit

1

Das Ablehnungsrecht wegen Befangenheit ist Ausfluss des rechtspolitischen Zieles der Reform des Berufungsverfahrens, den für civil rights maßgebenden Kriterien des Art 6 Abs 1 MRK (mehr als bisher) zu entsprechen (vgl zB 1128 BlgNR 21. GP, 12; Ritz, RdW 2002, 376).

2

Das im § 278 Abs 1 eingeräumte Recht, ein Mitglied des Berufungssenates wegen Befangenheit (§ 76 Abs 1) abzulehnen, steht nicht nur den Parteien iSd § 78 (somit primär dem Berufungswerber) zu, sondern auch der Amtspartei (§ 276 Abs 7).

3

Dieses Ablehnungsrecht betrifft den Referenten (§ 270 Abs 3; Referent ist jenes hauptberufliche Mitglied des UFS, dem der Vorsitzende die Erledigung der Berufung zuteilt) auch dann, wenn er namens des Berufungssenates zu entscheiden hat.

Das Ablehnungsrecht besteht geg...

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