BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 275
(aufgehoben durch BGBl I 2009/20)
Das AbgVRefG (BGBl I 2009/20) hat den Anwendungsbereich des § 85 Abs 2 auf inhaltliche Mängel von Eingaben erweitert. Dadurch wurde § 275 (über das Mängelbehebungsverfahren bei inhaltlichen Mängeln von Berufungen) entbehrlich.