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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 272

Christoph Ritz

1

Für die Vergütung von Reise-(Fahrt-)auslagen, von Aufenthaltskosten und die Entschädigung von Zeitversäumnis an Senatsmitglieder, die nicht aktive Dienstnehmer von Gebietskörperschaften sind, ist das GebührenanspruchsG 1975 maßgebend.

2

Die Entscheidung über die Ansprüche auf Vergütung obliegt dem Präsidenten des UFS. Dies ergibt sich aus § 10 Abs 1 UFSG, wonach der Präsident den UFS leitet (ebenso Ellinger ua, BAO3, § 272 Anm 2).

3

Über auf Grund der Reisegebührenvorschrift 1955 bestehende Ansprüche aktiver Dienstnehmer von Gebietskörperschaften wird im Dienstrechtsverfahren entschieden (Stoll, BAO, 2676).

BAO | Bundesabgabenordnung

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