BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 270
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Gliederung: | Tz | |
I | Geschäftsverteilung | 1 |
II. | Bestellung zum Referenten (§ 270 Abs 3 und 4)
| 8 |
III. | Zusammensetzung des Berufungssenates (§ 270 Abs
5) | 12 |
Vorspann
Literatur (zu § 270 BAO und allgemein zum UFS):
Keppert, Die Unzuständigkeit von FLD-Berufungssenaten, ÖGWT: per Saldo 1996, H 2, 16; Lang, Berufungssenate gesetzwidrig zusammengesetzt? ; Lenneis/Neuber/Wanke, Verletzt die mögliche Laienauswahl des Senatsvorsitzenden das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter? ; Lang, Entscheidungen durch Berufungssenate - Fremdkörper im Rechtsstaat? JRP 1998, 5; Lang, Bedenken gegen die Überbesetzung der Berufungssenate, ; Bröll, Bedenkliche Rechtsfindung im abgabenbehördlichen Rechtsmittelverfahren, SWK 1998, T 55; Lang, Reformbedarf des ...