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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 257

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Sinn des Beitrittes
1
II.
Beitrittsberechtigte Personen (§ 257 Abs 1)
4
III.
Betroffene Bescheide (§ 257 Abs 1)
10
IV.
Rechtsposition des Beigetretenen (§ 257 Abs 2)
15

Vorspann

I. Sinn des Beitrittes

1

Das Recht, einer Berufung eines anderen beizutreten, soll den im § 257 Abs 1 genannten Personen ermöglichen, bereits in einem sie noch nicht betreffenden Rechtsmittelverfahren Parteistellung zu erlangen und Einwendungen vorbringen zu können, die sie sonst erst nach ihrer Inanspruchnahme als Berufungswerber vorbringen könnten (vgl ).

Das Beitrittsrecht dient daher auch dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit, weil es einem erst potentiell an der Richtigkei...

BAO | Bundesabgabenordnung

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