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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 251

Christoph Ritz

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Gliederung:
Tz
I.
Volle Anfechtbarkeit
1
II.
Ausnahmen
7
A. Hinzutretende Bescheide
7
B. Ausdrückliche Einschränkungen der Vollanfechtbarkeit
11
1. Bei Rechtsmittelverzicht (§ 255 Abs 3)
11
2. Weitere Fälle
13

Vorspann

I. Volle Anfechtbarkeit

1

Im Bereich des Abgabenverfahrensrechtes kann – von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen – keine Teilrechtskraft eintreten (; , 93/14/0104).

2

Bescheide, die an die Stelle eines früheren Bescheides treten, sind in vollem Umfang anfechtbar (§ 251 erster Satz); sie sind daher auch in Belangen voll anfechtbar, in denen keine Änderung eingetreten ist und sogar in solchen Punkten, über die in einem Rechtsmittel gegen den früheren Bescheid schon abgesprochen wurde ().

An die Stelle eines frühere...

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