zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 226

Christoph Ritz

1

Grundsätzlich setzt die Vollstreckbarkeit von Abgaben deren bescheidmäßige Festsetzung voraus. Dies gilt nicht bei Selbstbemessungsabgaben (zB Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnsteuerabfuhrbeträge); solche Abgaben sind in der der Abgabenbehörde vom Eigenschuldner oder vom Abfuhrverpflichteten bekannt gegebenen Höhe vollstreckbar, solange nicht die Voraussetzungen für eine abgabenbehördliche Festsetzung bzw für eine Haftungsinanspruchnahme gegeben sind. Eine solche Bekanntgabe erfolgt bei Umsatzsteuervorauszahlungen durch Umsatzsteuervoranmeldungen. Nach RAE (Rz 1331) sind Bekanntgaben iSd § 226 auch im Weg einer Verrechnungsweisung (§ 214 Abs 4) oder im Rahmen eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen (§ 212) denkbar.

Nach , setzt bei Selbstbemessungsabgaben (zB Umsatzsteuervorauszahlungen) die Vollstreckbarkeit hinsichtlich des über die Selbstbemessung hinausgehenden Mehrbetrages noch die bescheidmäßige Festsetzung voraus.

2

Da es je Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum nur eine Voranmeldung geben kann (vgl

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.